Häufige Fragen – Unsere FAQs für Sie.
Hier finden Sie Ihre Antworten.
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung: Direktversicherung
Was sind die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Finanzielle Absicherung der Arbeitskraft
- Ausgleich der gesetzlichen Lücke im Falle der Berufsunfähigkeit
- Garantierte Leistung bei Berufsunfähigkeit
- Verkürzter Prognosezeitraum, d.h. die Berufsunfähigkeit muss nur „voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen“ bestehen
- Leistung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit
- Freie Arztwahl
- Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit
- Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel
- Soforthilfe bei Krebs
Warum ist eine zusätzliche betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
Sie können durch Krankheit oder Unfall jederzeit aus dem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden vierten Arbeitnehmer trifft es. Doch die durchschnittliche Höhe einer gesetzlichen Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt im Monat gerade einmal etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts. Das ist viel zu wenig. Und gesetzlicher Schutz greift erst, wenn Sie nur noch weniger als sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben können. Eine zusätzliche Absicherung ist deshalb für jeden Arbeitnehmer wichtig.
Ist eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung schon für junge Leute wichtig?
Je jünger Sie beim Abschluss einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Sie sind noch gesund. Kümmern Sie sich aber erst, wenn bereits Verschleißerscheinungen oder Krankheiten da sind, müssen Sie deutlich höhere Beiträge bezahlen. Bestimmte Krankheitsbilder werden dann vielleicht von der Versicherung ausgeschlossen oder Sie können sich überhaupt nicht mehr versichern.
Erhalte ich als Mitarbeiter besondere Konditionen?
Die Abschluss- und Verwaltungskosten sind aufgrund von Gruppenkonditionen niedriger als bei einem privaten Vertrag. Diese Kosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in Ihren vertraglichen Ablaufleistungen bereits berücksichtigt. Anstelle der ausführlichen Fragen zum Gesundheitszustand ist mit der vereinfachten Gesundheitserklärung nur eine Frage zur Dienstfähigkeit erforderlich.
Wie sieht die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung aus?
Bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung/West können Sie sozialversicherungsbeitragsfrei umwandeln, bei Gehältern unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung. Für die Durchführungswege Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds gelten steuerliche Freibeträge: Bis zu acht Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei.
Hat Entgeltumwandlung auch nachteilige Auswirkungen oder überwiegen die Vorteile?
Durch die Entgeltumwandlung zahlen Sie i. d. R. weniger Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein. Dies hat geringe Leistungsminderungen bei der gesetzlichen Rente, dem Arbeitslosengeld und dem Krankengeld und ggf. anderen Sozialleistungen (z. B. des Elterngeldes) zur Folge. Der Vorteil der Beitragsersparnis überwiegt jedoch deutlich diesen Nachteil. Beispiel: Für je 1.000,00 Euro umgewandeltes Entgelt im Jahr wird die gesetzliche Rente derzeit um weniger als einen Euro pro Monat gemindert. Die Positivwirkung einer zusätzlichen betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung kompensiert dies also bei Weitem. Liegt eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (oder einer privaten Krankenversicherung) vor, kann eine Entgeltumwandlung dazu führen, dass wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eintritt.
Sind Leistungen aus der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig und in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig?
In der Regel sind alle Rentenleistungen, die im Rahmen der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden, steuerpflichtig. Wie hoch Ihre Steuer im Leistungsfall ausfallen wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Steuerbelastung ist im Leistungsbezug i. d. R. geringer als im aktiven Erwerbsleben. Seit 01.01.2004 haben Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Kranken- und Pflegekasse allein zu zahlen. Bei einer Kapitalleistung gilt dabei 1/120tel des Kapitalbetrages für maximal zehn Jahre als beitragspflichtige monatliche Einnahme. Für freiwillig in der GKV Versicherte gelten diese Regelungen ebenso. Besonderheiten sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Monatliche Renten bis zu 169,75 Euro und einmalige Kapitalleistungen bis zu 20.370,00 Euro sind beitragsfrei in der Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung handelt es sich bei den vorgenannten Beträgen nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze (Werte Stand 2023). Die Regelungen zu Freibeträgen und Freigrenzen gelten nicht für freiwillige Mitglieder in der GKV. Privat Krankenversicherte zahlen keine KV- und PV-Beiträge für die Leistungen aus der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung . Bitte beachten Sie: Diese Hinweise geben nur die grundsätzlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wieder. Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Regelungen konkret auf Ihre individuelle Situation auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Krankenkasse.
Ab wann wird geleistet?
Sie gelten dann als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht ausüben können. Im Rahmen des verkürzten Prognosezeitraums muss diese Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen bestehen. Können Sie Ihren Beruf bereits sechs Monate ununterbrochen nicht ausüben und der Zustand dauert an, dann gelten Sie als berufsunfähig von Beginn dieses Zeitraums an und die Leistung erfolgt rückwirkend.
Was passiert, wenn sich meine Lebensumstände ändern?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Beitragszahlungen im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber anzupassen. Die Leistungen in Ihrem Vertrag ändern sich in Folge entsprechend. In entgeltlosen Zeiten, wie zum Beispiel während Elternzeiten oder nach Ende der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kann keine Gehaltsumwandlung durchgeführt werden. Infolgedessen können die Beitragszahlungen in diesem Zeitraum (bei entsprechender Verringerung der vertraglichen Leistungen) auch ganz eingestellt werden und danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, die Beitragszahlungen in diesem Zeitraum mit eigenen Beiträgen privat fortzusetzen. Die vertraglichen Leistungen bleiben dadurch in ursprünglicher Höhe erhalten. Insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese Option dringend angeraten, da sich bei Beitragsfreistellung der Versicherungsschutz und die Todesfallleistung reduzieren bzw. ganz entfallen kann. Der Versicherungsschutz bleibt nach Ende der Entgeltfortzahlung aufgrund von Krankheit oder Elternzeit auch ohne Beitragszahlung für 6 Monate bestehen.
Was passiert, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide?
Wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden, bleibt Ihre Versorgung bei einer Entgeltumwandlung in der bis zum Dienstaustritt finanzierten Höhe erhalten („unverfallbare Anwartschaft“). Dies ist gesetzlich geregelt. Die finanzierte Versorgung können Sie nach dem Dienstaustritt gemäß den im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbarten Rahmenbedingungen privat weiterführen. Wenn Sie in ein anderes Unternehmen eintreten, können Sie, entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Regelung, den vorhandenen Vertragswert beim neuen Arbeitgeber auf eine neue Versorgung anrechnen lassen. Der vorhandene Vertragswert wird dann ohne Abzüge kostenfrei vom Versicherer des früheren Arbeitgebers auf den Versicherer des neuen Arbeitgebers übertragen. Wenn ihr neuer Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie auch unmittelbar den bestehenden Vertrag weiterführen. Alternativ können Sie den Vertrag auch privat (beitragsfrei oder -pflichtig) weiterführen.
Was passiert mit meiner Versorgung, wenn ich arbeitslos werde?
Ihre Versorgungsansprüche bleiben Ihnen gemäß Versorgungszusage erhalten. Unverfallbare Anwartschaften aus der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld I oder das Bürgergeld angerechnet. Sie haben einen Rechtsanspruch, den Vertrag bzw. das angesammelte Vermögen bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Alternativ können Sie den Vertrag auch privat (beitragsfrei oder -pflichtig) weiterführen. Bei Beitragsfreistellungen erlischt der Versicherungsschutz bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Todesfallleistung, eine private Einzahlung der Beiträge ist zum Erhalt des gewünschten Versicherungsschutzes dringend angeraten.
Ist eine Abfindung der Zusage bzw. eine vorzeitige Verfügung möglich?
Eine Abfindung der Zusage ist grundsätzlich nicht vorgesehen; es gelten die §§ 2 und 3 BetrAVG. Grundsätzlich ist die Zustimmung des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer zwingend erforderlich.
Können sonstige Ansprüche (z. B. GRV, Berufsunfähigkeitsrenten anderer Versicherungsunternehmen) auf Leistungen angerechnet werden?
Nein, bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung. Das heißt, es kommt immer die tatsächlich versicherte Leistung (Rente) zur Auszahlung.