Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Tätigkeit. Statistisch gesehen wird jede:r vierte Arbeitnehmer:in im Laufe des Arbeitslebens komplett oder zumindest zeitweise berufsunfähig.

Ihre Einkommenssicherung – Film ab!

Ursachen für die Berufsunfähigkeit

Auch im Büro lauern Gefahren. Seit 2010 sind nicht mehr Erkrankungen am Bewegungsapparat die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, sondern psychische Gründe wie etwa Depressionen oder Burn-out. Knapp jede dritte Person, die heute berufsunfähig wird, muss wegen psychischer Erkrankungen den ausgeübten Beruf aufgeben.

Die staatliche Absicherung reicht nicht aus

Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Job aufgeben muss und gesetzlich rentenversichert ist, hat nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Sie bekommen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMI-Rente), wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden täglich eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausführen können. Der bisher ausgeübte Beruf und die bisherige Ausbildung werden dabei nicht berücksichtigt. Zudem muss die Wartezeit erfüllt sein, die grundsätzlich fünf Jahre beträgt.

Können Sie bis zu drei Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Drittel Ihres letzten Bruttogehalts (unter Berücksichtigung gesetzlich festgelegter Grenzen).

Können Sie drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Wichtig

Es besteht ein elementarer Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Jemand der berufsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig. Wer zwar seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber durchaus einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen kann, ist berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig.

Rund 400.000 gesetzlich Versicherte beantragen jährlich eine erste Erwerbsminderungsrente* (*Angaben der gesetzlichen Rentenversicherung), bewilligt werden nur ca. 40 % dieser Anträge.

Auch die Arbeitnehmer:innen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sind durch den Staat finanziell nicht ausreichend abgesichert. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Rentenhöhe bei Erwerbsminderung 812 Euro im Monat, die ermittelte Armutsgrenze bei 1.040 Euro im Monat.

Können Sie davon leben?

Was bedeutet das für Sie?

Auch unabhängige Verbraucherschutzverbände empfehlen dringend den Abschluss einer betrieblichen Einkommenssicherung. Außerdem gilt: Je früher Sie sich für eine Einkommenssicherung entscheiden, desto geringer sind die Beiträge.

Eine Möglichkeit sind private Verträge. Die sind allerdings oft sehr teuer oder die Aufnahme scheitert an Vorerkrankungen durch eine Vielzahl von Gesundheitsfragen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung über Ihren Arbeitgeber bietet hier die Lösung. Zum einen hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, spezielle Sonderkonditionen zu erhalten. Zum anderen bekommen Sie einen Zuschuss vom Staat, indem der Beitrag aus Ihrem Bruttogehalt gezahlt wird. Dadurch sparen Sie Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich legt Ihr Arbeitgeber noch einen Zuschuss obendarauf.

Hinzu kommt, dass die Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung über Ihren Arbeitgeber stark reduziert sind. Das bedeutet, auch Kollegen und Kolleginnen mit einer Vorerkrankung haben nun die Möglichkeit, sich für den BU-Fall abzusichern.

Möglichkeiten zur Absicherung

Sie haben zwei Möglichkeiten, um sich gegen die Berufsunfähigkeit abzusichern: zum einen die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU), zum anderen die Körperschutzpolice (KSP). Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie bei beiden Formen mit einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 %.

Für wen eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie überwiegend im kaufmännischen Bereich arbeiten, sollten Sie auf eine BU-Versicherung zurückgreifen. Denn auch im Büro lauern Gefahren. Seit 2010 sind nicht mehr Erkrankungen am Bewegungsapparat die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, sondern psychische Gründe wie etwa Depressionen oder Burn-out. Knapp jede dritte Person, die heute berufsunfähig wird, muss wegen psychischer Erkrankungen den ausgeübten Beruf aufgeben.

Für wen eignet sich eine Körperschutzpolice?

Wenn Sie größtenteils körperlich oder handwerklich tätig sind, benötigen Sie eine leistungsstarke Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Weil Berufe in diesem Umfeld im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Abdeckung sehr teuer sind, bietet die Körperschutzpolice eine preisgünstige Alternative.

Versichert werden wichtige körperliche und geistige Fähigkeiten wie z. B. Gehen, Heben, Tragen, den Gebrauch einer Hand oder Sehen, Sprechen etc.

Wenn Ihnen die Absicherung Ihrer konkreten Tätigkeit wichtig ist, können Sie natürlich auch eine BU-Versicherung abschließen.

Exklusive Vorteile für Sie

  • Arbeitgeberförderung

    Ihr Arbeitgeber unterstützt Ihre Beiträge mit 15 %.

  • Förderung vom Staat

    Sie profitieren von der Entgeltumwandlung, d.h. Sie sparen bei Lohn- und Sozialabgaben. Der Staat fördert die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt.

  • Günstigere Beiträge durch spezielle Sonderkonditionen

    Durch die Sonderkonditionen der Mitarbeitergemeinschaft wird Ihr Vorsorgebeitrag sehr attraktiv im Vergleich zu einer privaten BU.

  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung

    Selbst bei vorhandenen Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit durch ein stark vereinfachtes Aufnahmeverfahren in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden.

  • Flexible Beitragszahlung

    Sie können jederzeit die Beiträge befristet reduzieren oder aussetzen, allerdings erhalten Sie während der Beitragsfreistellung nur eine reduzierte Rente, wenn Sie während dieser Zeit berufsunfähig werden.

  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Egal, wo Sie sind oder wo Sie arbeiten, Ihre Berufsunfähigkeitsvorsorge ist weltweit gültig und das sogar zeitlich unbegrenzt.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

PS-Pension Solutions GmbH

Telefon: +49 (0) 9131 97005-600

E-Mail: beratungswunsch@pension-solutions.de