Kennen Sie den Wert Ihrer Arbeitskraft?

Das Mitarbeiter-Vorsorgeportal der Camfil KG

Ihre betriebliche Einkommenssicherung

Ab sofort haben alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit mit einem geringen Eigenaufwand, Ihre betriebliche und private Berufsunfähigkeitsvorsorge (BU) zu speziellen Camfil-Konditionen abzuschließen.

Die Berater der pension solutions group zeigen Ihnen gerne auf, wie Sie Ihr Risiko einer Berufsunfähigkeit am besten absichern können.

Nutzen Sie die folgenden exklusiven Mitarbeitervorteile:

Stark vereinfachte Gesundheitsprüfung

Sonderkonditionen durch Gruppenrabatte

Besonders viele Berufsbilder werden versichert

Vorsorge durch Entgeltumwandlung (Ersparnis bei Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen)

Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Prozent

Persönliche Beratung vor Ort

So erhalten Sie mit geringem Eigenaufwand einen guten Berufsunfähigkeitsschutz.

  • WAS BEDEUTET DIE VEREINFACHTE GESUNDHEITSPRÜFUNG?

    Anstelle der „normalen“ Gesundheitsfragen, die Ihnen in der Regel bei Abschluss gestellt werden, wird eine sogenannte Dienstfähigkeitserklärung (DFE) abgefragt:

    Waren Sie in den letzten zwölf Monaten* aus gesundheitlichen Gründen mehr als insgesamt sechs Wochen oder sind Sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre Tätigkeit auszuüben?

    *) erfolgte der Diensteintritt innerhalb der letzten zwei Jahre

    und/oder …

    versehen zur Zeit Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht voll, obwohl Sie nicht arbeitsunfähig Krank sind.

Falls Sie beide Aussagen verneinen können, ist eine Berufsunfähigkeitsvorsorge ohne Gesundheitsprüfung möglich. Bei weiterem Klärungsbedarf rufen Sie uns gerne an.

Ihr individuelles Beratungsgespräch

Im Gespräch zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Ihre individuelle Versorgungslücke schließen können.

Vereinbaren Sie Ihr individuelles Beratungsgespräch

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung https://vorsorge.bav.digital/impressum-datenschutz/.

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Ihre Einkommenssicherung – Film ab!

Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit

  • PROFITIEREN AUCH SIE VON DEN GRUPPENKONDITIONEN DER CAMFIL-BERUFSUNFÄHIGKEITSVORSORGE.

BERUFSUNFÄHIGKEITSVORSORGE » AKTIV ABSICHERN

„Verlieren Sie Ihre Wünsche, Pläne und Träume von Ihrem Lebensabend nicht aus den Augen! Wir beraten Sie gerne und ausführlich darüber, welche Art der betrieblichen Vorsorge für Sie die richtige ist.“

  • Was steckt hinter der Berufsunfähigkeitsrente?

Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern erhalten nur noch eine sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ (EMI-Rente). Dabei kann der Gesetzgeber auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen. Die bisher ausgeübte Tätigkeit und die bisherige Ausbildung werden dabei nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Wer noch sechs Stunden oder mehr am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, gilt als nicht erwerbsgemindert.

Noch heikler sieht die Situation bei Berufsanfängern aus. Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung können die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich erst beansprucht werden, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Anders sieht es bei Auszubildenden aus: Sie müssen, um die Erwerbsminderungsrente zu bekommen, die Besonderheiten der Wartezeit laut §53 SGB 6 beachten.

Sind Sie und Ihre Familie gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft abgesichert?

  • Ihre bisherige BU-Absicherung im Check-Up

Um Ihre Arbeitskraft für die Zukunft gut absichern zu können, führen wir im Beratungsgespräch einen kurzen „Check-Up“ durch. Alle Mitarbeiter/-innen, die Mitglied in der Pensionskasse sind oder privat vorgesorgt haben, bitten wir, Ihre Versicherungsscheine oder einen Pensionskassenauszug mitzubringen. Ebenso benötigen wir für die Richtigkeit Ihrer individuellen Berechnung Ihre aktuelle Gehaltsabrechnung.

Jetzt handeln

„Niemand kann ein Unglück vorhersehen. Vertrauen Sie in Notsituationen auf eine Berufsunfähigkeitsvorsorge – Ihren Leuchtturm in der Brandung.“

Die Situation

„Angesichts des gegenwärtigen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen auf eigene Vorsorge insbesondere darauf angewiesen, für diesen Fall durch den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern.“

So lautet die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 (BVerfG, 1 BvR 2027/02 vom 23.10.2006, Absatz-Nr. 1 – 65).

Die Berufsunfähigkeit trifft jeden vierten Arbeitnehmer

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Tätigkeit. Statistisch jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Rund 400.000 gesetzlich Versicherte beantragen jährlich eine erste Erwerbsminderungsrente* (*Angaben der gesetzlichen Rentenversicherung); bewilligt werden nur ca. 40 Prozent dieser Anträge.

Schützenswert: der Wert der eigenen Arbeitskraft

Beispielrechnung Arbeitskraft:

Arbeitnehmer/-in 35 Jahre

Netto-Monatseinkommen: 1.800 €

Altersrente mit 67 Jahren

Wert der Arbeitskraft:

691.200 Euro*

*ohne Berücksichtigung von Gehaltstrends, Sonderzahlungen etc.; Anzahl Gehälter p. a. = 12; Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren (Quelle: Eigenes Berechnungsbeispiel)

Wir versichern den Wert unseres Autos höher als den Wert unserer Arbeitskraft, warum?

Finanzielle Unterstützung: was leistet der Staat?

Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Job aufgeben muss und gesetzlich rentenversichert ist, hat Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung vom Staat. Diese richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit, wobei jede Tätigkeit ohne Rücksicht auf Status oder Qualifikation oder den zuletzt ausgeübten Job zählt:

  • Können Sie bis zu drei Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Drittel Ihres letzten Bruttogehalts (unter Berücksichtigung gesetzlich festgelegter Grenzen).
  • Können Sie drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Was bedeutet das für Sie?

Rückenleiden und psychische Ursachen nehmen zu

Psychische Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit nehmen stetig zu. Tatsächlich liegen die Berufsunfähigkeiten, die durch Krankheiten des Skelett- und Bewegungsapparats (u. a. Rückenleiden) und Nervenkrankenheiten ausgelöst werden, inzwischen bei über 50 Prozent.

Eine gesetzliche Absicherung ist kaum noch vorhanden. Aus diesem Grund empfehlen auch unabhängige Verbraucherschutzverbände dringend den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge.

Es kann jeden treffen.

BU Grafik 2020

Mindestens 50 Prozent Ihres Gehalts sollten privat abgesichert werden

Auch die Arbeitnehmer, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sind durch den Staat finanziell nicht ausreichend abgesichert. Im Jahr 2018 betrug die durchschnittlich Rentenhöhe bei voller Erwerbsminderung 735 Euro im Monat.

Können Sie davon leben?

Ihre Vorteile

Exklusive Mitarbeitervorteile im Überblick

  • Stark vereinfachte Gesundheitsprüfung

  • Sonderkonditionen durch Gruppenrabatte

  • Besonders viele Berufsbilder werden versichert

  • Individueller Beratungsservice

  • Quote 92 Prozent* aller BU-Fälle erhalten ihre BU-Rente

    *Quelle: Gemäß Ratingsagentur MORGEN & MORGEN GmbH, M&M Office Version 3.30.002, Abb. D V16065 Stand: 12/2016

Ihr individuelles Beratungsgespräch

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per E-Mail

Ihre betriebliche Vorsorge

Vorsorgemaßnahme: Absicherung des Einkommens

Sichern Sie Ihre zukünftige Lebenssituation optimal mit Ihrer Berufsunfähigkeitsvorsorge ab. Durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge unserer Partner Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft können Sie von umfangreichen Leistungen profitieren:

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte auf einem Blick

• Keine Beitragsänderung bei Berufswechsel (z. B. vom Schreibtisch in den Außendienst)
• Sie erhalten die volle BU-Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch zu maximal 50 % ausüben können
• Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit können Sie nicht zur Ausübung einer anderen Tätigkeit oder Umschulung gedrängt werden (Verzicht auf abstrakte Verweisung)

Häufige Fragen – Unsere FAQs für Sie.

Hier finden Sie Ihre Antworten.

Betriebliche Einkommenssicherung: Direktversicherung

FAQs

Kontakt

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder Wünsche zur Verfügung.

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Allee am Röthelheimpark 11
91052 Erlangen

T: +499131-97005-600

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