COLLECT PLUS

Berufunfähigkeitsabsicherung neu gedacht

  • Die Bedrohung: sozialer Abstieg durch Berufsunfähigkeit

Die durchschnittliche Erwerbs­minderungs­rente in Deutschland beträgt 735 Euro. Zu wenig – erst recht im Vergleich zum Einkommen einer Führungskraft. Denn je höher das vorherige Gehalt, desto gravierender die finanziellen Einschränkungen nach Berufsunfähigkeit.

Das bedeutet: Ohne ausreichende Berufs­unfähigkeits­vorsorge droht der vollständige Verlust Ihres gewohnten Lebensstandards. Nicht nur das: Eine riesige Versorgungslücke gefährdet die Existenz Ihrer ganzen Familie.

  • Problem Nr. 1: Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsvorsorge existiert nicht

Niemand, der nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Job aufgeben muss und gesetzlich rentenversichert ist, kann lediglich eine staatliche Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Bewilligt werden nur rund 50 Prozent aller Anträge, nicht immer wird die volle Rentenhöhe zugesprochen. Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente 735 Euro im Monat – deutlich unter der Armutsgrenze von 1.035 Euro. Deshalb empfehlen Verbraucherschutzverbände den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Quellen: DRV und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut

  • Problem Nr. 2: Die private Berufsunfähigkeitsvorsorge ist unattraktiv

Eine private Berufsunfähigkeitsvorsorge ist üblicherweise sehr teuer. So zahlt beispielsweise ein 40-jähriger Versicherter einen Monatsbeitrag in Höhe von rund 240 Euro für eine Netto-Berufsunfähigkeitsrente von monatlich etwa 2.500 Euro. Neben den hohen Kosten sind es auch die strikten Versicherungsbedingungen, die eine private Vorsorge unattraktiv machen: Ärztliche Voruntersuchungen und komplexe Gesundheitsfragen bergen das Risiko gesundheitsbedingter Leistungsausschlüsse bis hin zum Urteil „nicht versicherbar“.

Die Fakten: Berufsunfähigkeit ist real

Jeder 4. ist betroffen

Jeder vierte Angestellte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Im letzten Jahr gab es rund 250.000 neue Fälle von Berufsunfähigkei. Viele erhielten mangels ausreichender Absicherung nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente – und stehen damit vor dem Ruin.

Zunehmend sind vor allem psychische Ursachen für Berufsunfähigkeit verantwortlich. Was oft lediglich als „stressiger“ Berufsalltag beginnt, endet nicht selten in einem waschechten Burn-out bis hin zu Depressionen.

BU Grafik 2020

Wer denkt, dass Berufsunfähigkeit nur bestimmte Personengruppen trifft, liegt falsch. Männer und Frauen jeden Alters und in allen Berufen sind gleichermaßen von Berufsunfähigkeit betroffen.

Und sogar im Erfolgsfall bekommen Antragsteller nicht immer die maximale Rentenhöhe zugesprochen. Selbst Empfänger einer vollen Erwerbs­minderungs­rente erhalten durchschnittlich nur 776 Euro pro Monat.

Die Lösung: Collect Plus

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge Collect Plus ist die erste und einzige ihrer Art. Hauptmerkmale: unbegrenzte Rentenhöhe, niedrige Prämien, monatlich kündbar. Dank Collect Plus bewahren Sie auch im Ernstfall Ihren gewohnten Lebensstandard und bieten Ihrer Familie ein Höchstmaß an Sicherheit.

bav 2018

Alle Vorteile von Collect Plus im Überblick:

  • Vorteil 1: Finanzielle Sicherheit bei Berufsunfähigkeit

    • Vollständige Absicherung der gesamten Familie
    • Unbegrenzte Rentenhöhe bis zu 75 Prozent vom Einkommen
    • 10 Jahre monatliche Berufsunfähigkeits-Rente, anschließend Kapitalabfindung in Höhe der bereits gezahlten Rente

  • Vorteil 2: Einzigartiges Preis-Leistungsverhältnis

    • Kosten-Nutzen-Struktur, die privat nicht verfügbar ist
    • Geringe Steuerlast
    • Keine Sozialabgaben

  • Vorteil 3: Fairste Bedingungen

    • Monatlich kündbar
    • Nur fünf einfache Gesundheitsfragen
    • Keine Voruntersuchung, nur Gesundheitserklärung
    • Diagnose durch eigenen Arzt
    • Der aktuell ausgeübte Beruf ist versichert, keine abstrakte oder konkrete Verweisung
    • Volle Leistung schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

Häufige Fragen – Die passenden Antworten

Allgemeine FAQs

FAQs zu Collect Plus

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben.

Versichert ist die Reduzierung der Berufsfähigkeit wegen Unfall, Krankheit oder mehr als altersbedingten Kräfteverfall um mehr als 50% – siehe Bedingungen Teil EINS Ziff. I 1 i.V.m. Teil ZWEI der Police.

Konkrete Verweisung

Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Betroffene in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht.

Abstrakte Verweisung

Unter der abstrakten Verweisung versteht man die Verweisung auf einen nicht ausgeübten Beruf, der nach Fähigkeiten und Kenntnissen ausgeübt werden könnte und der der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Die Rentenhöhe richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit, wobei jede Tätigkeit ohne Rücksicht auf Status oder Qualifikation oder den zuletzt ausgeübten Job zählt:
• Können Sie bis zu drei Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Drittel Ihres letzten Bruttogehalts (unter Berücksichtigung gesetzlich festgelegter Grenzen).
• Können Sie drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.
• Wer noch sechs Stunden oder mehr am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, gilt als nicht erwerbsgemindert.

Die Karenzzeit beschreibt den leistungsfreien Zeitraum zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Beginn der Leistungsphase. In dieser Zeit steht Ihnen aber in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und im Anschluss das Krankentagegeld ihres Krankenversicherers zu.

Der Ertragsanteil ist der einkommensteuerpflichtige Anteil einer Berufsunfähigkeit-Rente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente sowie der der Rentenart. Geregelt ist der Ertragsanteil in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Ertragsanteil ist der (annualisierte) Zinsertrag, der sich aus einer Anlage während des Rentenbezuges ergibt. Quelle: Wikipedia

Um Ihre Arbeitskraft für die Zukunft gut absichern zu können, führen wir im Beratungsgespräch einen kurzen „Check-Up“ durch. Alle Mitarbeiter/-innen, die Mitglied in der Pensionskasse sind oder privat vorgesorgt haben, bitten wir, Ihre Versicherungsscheine oder einen Pensionskassenauszug mitzubringen. Ebenso benötigen wir für die Richtigkeit Ihrer individuellen Berechnung Ihre aktuelle Gehaltsabrechnung.

Nein. Siehe Bedingungen Teil VIER Ziff. 8

Ja. Allerdings werden freiwillig erzielte Einkünfte aus einer Arbeitstätigkeit angerechnet, insofern die Summe aus versicherter Rente und Arbeitseinkommen 100% der Bezüge vor Berufsunfähigkeit überschreiten.

Ja.

Ja.

Die Klagequote ist null.

Das ist vorstellbar, bisher jedoch nicht vorgekommen. Zudem zeichnen 70 Lloyd’s-Syndikate das Risiko. Wir nutzen derzeit drei.

 

Ja. Die monatliche Rente wird zu jedem Jahrestag der Leistungszahlungen entweder um 7 % oder um den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen jährlichen prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindexes des Landes, in dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, angepasst – je nachdem, welcher Prozentsatz geringer ist.

Eine Bereicherung lassen die Versicherer nicht zu. Die maximal versicherbare Leistung ist auf 75% des Einkommens begrenzt. Eine Anpassung an veränderte Einkommen ist möglich. Ebenso kann zur Berücksichtigung variabler Einkommensbestandteile ein Durchschnittswert aus den letzten Jahren gebildet werden.

 

Die Leistung endet (vorbehaltlich einer anderweitigen Individualabsprache) mit Eintritt in die gesetzliche oder eine anderweitig vereinbarte Rente, spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Hierbei spielt die Kombination aus der Rente für die vorübergehende Berufsunfähigkeit und der Kapitalzahlung für die dauernde Berufsunfähigkeit keine Rolle. Im obigen Fall wird die zehnjährige vorübergehende Berufsunfähigkeit-Rente mit Ablauf des 64. Lebensjahres enden, so dass noch eine vierfache Jahresleistung als dauernde Berufsunfähigkeits-Kapital gezahlt wird, vorausgesetzt, dass die versicherte Person mit Ende 63 eine dauernde Berufsunfähigkeit nachweist.

An die versicherte Person.

 

Nein.

 

Der Vertrag wird automatisch um eine neue Periode, also 5 Jahre, verlängert. Maximal bis 68 Jahre.

Ja, sofern Sie oder der Versicherer nicht vor Vertragsende kündigen.

 

Nein. Es ist lediglich Ihre schriftliche Bestätigung notwendig, dass Sie weiterhin in der Lage sind, Ihrer vertraglichen Arbeit körperlich und mental nachzugehen.

Durch geeignete Unterlagen (Steuererklärung, Gehaltsnachweis, etc.).

 

Ja, soweit in der Kombination der Zahlungen Ihr aktuelles Einkommen überschritten wird.

Die Höhe ist frei wählbar, soweit sie unterhalb von 75 % des Brutto-Jahreseinkommens bleibt.

 

Nein.

Grundsätzlich steigt der Beitrag jährlich an. Für die Altersgruppen unter 25 und ab 58 Jahren gelten Sonderregeln. Diese Prämienentwicklung steht bei Beginn des Vertrages fest. Außerhalb dieser Veränderung kann der Versicherer die Beiträge während der Laufzeit nicht erhöhen.

 

Die Rentenzahlung für die vorübergehende Berufsunfähigkeit beginnt nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit (180 Tage) und beträgt maximal zehn Jahre. Sofern dann eine dauernde Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird, wird ein Einmalkapital in Höhe von zehn vorübergehenden Berufsunfähigkeits-Jahresrenten gezahlt.

Ja. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, und es sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens unabhängig von ihrem Standort versicherbar.

 

Nein.

Das Arbeitseinkommen. Sonstige Zins- oder Mieteinkünfte etc. werden nicht berücksichtigt, da diese auch bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen. Siehe auch Frage: Wie berechne ich die Berufsunfähigkeits-Rente bei Abschluss? Werden Bonus oder Altersversorgung in die Berechnung mit einbezogen?

 

Automatisch um fünf weitere Jahre, sofern der Versicherer nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende kündigt. Sie haben unabhängig davon ein monatliches Kündigungsrecht.

Die Vorlage eines Bescheides der Deutschen Rentenversicherung ist als Nachweis der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht zwingend ausreichend. Die Versicherer behalten sich das Recht vor, auf deren Kosten zur Nachprüfung sachdienliche Auskünfte durch Ärzte einzuholen.

 

Ja, soweit in der Kombination der Zahlungen Ihr aktuelles Einkommen überschritten wird.

Nichts. Sie können den Vertrag fortsetzen.

 

Der Gerichtsstand ist Deutschland.

IHR PERSÖNLICHES COLLECT PLUS ANGEBOT

Fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot an

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung https://vorsorge.bav.digital/impressum-datenschutz/.

(*) Pflichtfelder bitte ausfüllen.
Bitte warten …

ES WIRD ZEIT FÜR COLLECT PLUS.

JETZT BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN!
Telefon: 09131-97005600
Telefonisch, Online oder per E-Mail.

Per Telefon
Per E-Mail