Betriebliche Altersvorsorge in der Praxis
„Verlieren Sie Ihre Wünsche, Pläne und Träume vom eigenen Lebensabend nicht aus dem Blick! Wir beraten Sie gerne und ausführlich, welche Art der betrieblichen Vorsorge für Sie die Richtige ist“.
Die betriebliche Altersvorsorge „bAV“ ist die älteste Säule der gesamten Altersvorsorgesystematik in Deutschland. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten Altersvorsorge kommt der betrieblichen Altersvorsorge eine wichtige zentrale Bedeutung zu.
Dieser zentralen Bedeutung wurde im Rahmen tiefgreifender Reformen seit 2002 durch die Schaffung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge für den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer Rechnung getragen.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Für Sie als Arbeitnehmer funktioniert die betriebliche Altersvorsorge sehr einfach und sehr transparent.
Mittels einer Ergänzungsvereinbarung zu Ihrem Arbeitsvertrag beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, den von Ihnen gewählten Beitrag an den Versorgungsträger abzuführen. Ihr Arbeitgeber überweist den gewünschten Beitrag in der gewünschten Höhe mit Ihrer Gehaltsabrechnung direkt aus Ihrem Bruttolohn an den Versorgungsträger. Automatisch erhalten Sie auf diesem Weg die staatliche Förderung in Form der Steuerbefreiung und Sozialversicherungsbeitragsbefreiung. Die Fördergelder werden automatisch Ihrem Betriebsrentenkonto gutgeschrieben und Sie erhalten einen jährlichen Kontoauszug.
Die Beitragszahlung im Rahmen Ihrer bAV sind auf Ihrer Gehaltsabrechnung einsehbar.