Eure betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Tätigkeit. Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitslebens komplett oder zumindest zeitweise berufsunfähig.

Eure Einkommenssicherung – Film ab!

Ursachen für die Berufsunfähigkeit

Auch im Büro lauern Gefahren. Seit 2010 sind nicht mehr Erkrankungen am Bewegungsapparat die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, sondern psychische Gründe wie etwa Depressionen oder Burn-out. Knapp jede dritte Person, die heute berufsunfähig wird, muss wegen psychischer Erkrankungen den ausgeübten Beruf aufgeben.

Die staatliche Absicherung reicht nicht aus

Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Job aufgeben muss und gesetzlich rentenversichert ist, hat nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Ihr bekommt eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMI-Rente), wenn Ihr wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden täglich eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausführen könnt. Der bisher ausgeübte Beruf und die bisherige Ausbildung werden dabei nicht berücksichtigt. Zudem muss die Wartezeit erfüllt sein, die grundsätzlich fünf Jahre beträgt.

Könnt Ihr bis zu drei Stunden täglich arbeiten, bekommt Ihr die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Drittel Eures letzten Bruttogehalts (unter Berücksichtigung gesetzlich festgelegter Grenzen).

Könnt Ihr drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhaltet Ihr die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Wichtig

Es besteht ein elementarer Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Jemand der berufsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig. Wer zwar seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber durchaus einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen kann, ist berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig.

Rund 400.000 gesetzlich Versicherte beantragen jährlich eine erste Erwerbsminderungsrente* (*Angaben der gesetzlichen Rentenversicherung), bewilligt werden nur ca. 40 % dieser Anträge.

Auch die Arbeitnehmer, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sind durch den Staat finanziell nicht ausreichend abgesichert. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Rentenhöhe bei Erwerbsminderung 812 Euro im Monat, die ermittelte Armutsgrenze bei 1.040 Euro im Monat.

Könnt Ihr davon leben?

Was bedeutet das für Euch?

Auch unabhängige Verbraucherschutzverbände empfehlen dringend den Abschluss einer betrieblichen Einkommenssicherung. Außerdem gilt: Je früher Ihr Euch für eine Einkommenssicherung entscheidet, desto geringer sind die Beiträge.

Eine Möglichkeit sind private Verträge. Die sind allerdings oft sehr teuer oder die Aufnahme scheitert an Vorerkrankungen durch eine Vielzahl von Gesundheitsfragen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung über Euren Arbeitgeber bietet hier die Lösung. Zum einen hat Euer Arbeitgeber die Möglichkeit, spezielle Sonderkonditionen zu erhalten. Zum anderen bekommt Ihr einen Zuschuss vom Staat, indem der Beitrag aus Eurem Bruttogehalt gezahlt wird. Dadurch spart Ihr Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich legt Euer Arbeitgeber noch einen Zuschuss obendarauf.

Hinzu kommt, dass die Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung über Euren Arbeitgeber stark reduziert sind. Das bedeutet, auch Kollegen und Kolleginnen mit einer Vorerkrankung haben nun die Möglichkeit, sich für den BU-Fall abzusichern.

Exklusive Vorteile für Euch

  • Arbeitgeberförderung

    Euer Arbeitgeber unterstützt Eure Beiträge mit 15 % (mind. 25€).

  • Förderung vom Staat

    Ihr profitiert von der Entgeltumwandlung, d.h. Ihr spart bei Lohn- und Sozialabgaben. Der Staat fördert die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt.

  • Günstigere Beiträge durch spezielle Sonderkonditionen

    Durch die Sonderkonditionen der Mitarbeitergemeinschaft wird Euer Vorsorgebeitrag sehr attraktiv im Vergleich zu einer privaten BU.

  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung

    Selbst bei vorhandenen Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit durch ein stark vereinfachtes Aufnahmeverfahren in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden.

  • Flexible Beitragszahlung

    Ihr könnt jederzeit die Beiträge befristet reduzieren oder aussetzen, allerdings erhaltet Ihr während der Beitragsfreistellung nur eine reduzierte Rente, wenn Ihr während dieser Zeit berufsunfähig werdet.

  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Egal, wo Ihr seid oder wo Ihr arbeiten, Eure Berufsunfähigkeitsvorsorge ist weltweit gültig und das sogar zeitlich unbegrenzt.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

PS-Pension Solutions GmbH

Telefon: +49 (0) 9131 97005-600

E-Mail: beratungswunsch@pension-solutions.de